Jetzt buchen
Bürgenstock Waldhotel

Impressum

Bürgenstock Hotels AG
 CH-6363 Obbürgen
Telefon +41 41 612 60 00

information@burgenstockresort.com



Konzept, Design & Entwicklung
www.sitegeist.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINES

1. Geltungsbereich 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für die Bereitstellung von Zimmern aufgrund individueller Gästebuchungen, nachfolgend bezeichnet als "Reservierungen", für höchstens 9 Zimmer pro Buchung sowie für alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen, die durch das Bürgenstock Resort oder die Bürgenstock Hotels AG, die Bürgenstock Bahn AG und die Hammetschwand Lift AG (im Folgenden mit dem Sammelbegriff "das Bürgenstock Resort" bezeichnet) erbracht werden. Alle vom Bürgenstock Resort unterbreiteten Angebote basieren auf den folgenden AGB. Sie sind integraler Bestandteil der rechtlichen Rahmenbedingungen jeder individuellen Reservierung. Sollten diese AGB den Vertragsbedingungen eines Kunden widersprechen, so haben diese AGB Vorrang. 

2. Vertragsabschluss 
Nachdem der Kunde eine Reservierung getätigt hat, erhält er eine schriftliche Reservierungsbestätigung vom Bürgenstock Resort. Mit dieser schriftlichen Reservierungsbestätigung des Bürgenstock Resorts an den Kunden tritt ein individueller Reservierungsvertrag zwischen den Parteien in Kraft. 

Die beigefügten Bedingungen, die Tarifstruktur und das angebotene Inventar gelten für individuelle Unternehmens-Reservierungsanfragen und individuelle Buchungsanfragen, die über den Resort-Einzelhandel abgewickelt werden – öffentliche Tarifstruktur 

Wenn die Buchung unter einer Firmenidentifikation abgewickelt wird, werden alle individuell anreisenden Gäste beim Check-in um Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments gebeten, um Ratenmissbrauch durch Personen außerhalb des Unternehmens und Geschäftspartner auszuschließen. 

Wenn der Gast kein gültiges Ausweisdokument vorlegen kann, behält das Bürgenstock Resort sich das Recht vor, das Firmentarifprogramm an die zum Buchungszeitpunkt günstigste verfügbare Rate anzupassen. 

Das Firmentarifprogramm für das Unternehmen xxx gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit und wird als Non-Last-Room-Availability vereinbart. Für Ausschlusstermine bei besonderen Veranstaltungen im Bereich des Bürgenstock Resorts und/oder der Stadt bzw. der Region Luzern gilt der niedrigste verfügbare Tarif des Bürgenstock Resorts 

3. Dienstleistungen, Zahlungen und Preise 
Das Bürgenstock Resort verpflichtet sich, die Dienstleistungen zu erbringen, die vom Kunden bestellt und durch das Bürgenstock Resort schriftlich bestätigt wurden. 

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWSt.). Die angegebenen Zimmerpreise verstehen sich zuzüglich der kantonalen Kurtaxe, die auf Resortebene erhoben wird. 

Sofern seitens des Bürgenstock Resort keine Vorauszahlung verlangt wird, ist der vollständige Rechnungsbetrag durch den Kunden spätestens bei der Abreise mittels Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Diners Club, JCB), Bankkarte (EC/Maestro, Postcard) oder bar zu bezahlen. Wenn die Parteien Zahlung gegen Rechnung vereinbart haben, wird der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum, jedoch spätestens zum Ankunftsdatum fällig. Im Verzugsfall ist das Bürgenstock Resort berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. ab dem ersten Verzugstag zu berechnen und behält sich das Recht vor, die Buchung jederzeit nach dem Ankunftstag ohne vorherige Ankündigung zu streichen. 

Das Bürgenstock Resort behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Preise innerhalb der vereinbarten Frist zu revidieren. 

Alle Zimmerreservierungen unterliegen verschiedenen Tarifbedingungen und eingeschlossenen Leistungen, die während des Gästeaufenthaltes gemäss den ursprünglichen Buchungsbestätigungen zu konsumieren sind. Werden solche im Tarifprogramm eingeschlossenen Leistungen nicht während des Gästeaufenthaltes gemäss der ursprünglichen Buchungsbestätigung konsumiert, werden diese eingeschlossenen Leistungen, die nachfolgend als Dienstleistungen bezeichnet werden, nicht für weitere Aufenthalte gutgeschrieben oder erstattet. Alle Zimmer Reservierungen von mehr als 5 Zimmer bis zu 10 Zimmer für das gleiche An- und Abreise, als auch Aufenthaltsdatum und Zimmertypen werden als Gruppenreservierung behandelt und unterliegen anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, als dem anfänglich reservierten Zimmern. Für alle diese Reservierungen ist eine Anzahlung von 50 % des Reservierungsbetrags erforderlich. Dieser Betrag ist nicht erstattungsfähig und wird bei einer fristgerechten Stornierung (14 Tage vor Anreise) als Kredit für eine neue Buchung angerechnet. Die Reservation kann bis zu 14 Tage vor der Anreise kostenfrei storniert werden.Im Falle einer Nicht-Anreise und/oder Stornierung weniger als 14 Tage vor Anreise ist der gesamte noch offene Rechnungsbetrag ohne Option auf Rückerstattung oder Gutschrift geschuldet. 

4. Rücktritt des Bürgenstock Resorts von der Vereinbarung 
Sollte die Dienstleistung, die das Bürgenstock Resort gemäss dieser Vereinbarung zu erbringen hat, aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände ausserhalb der Kontrolle des Bürgenstock Resorts ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich werden, kann das Bürgenstock Resort ohne Entschädigung ganz oder teilweise bis zur Höhe des nicht erfüllten Teils des Vertrages zurücktreten. 

Das Bürgenstock Resort kann ebenfalls ohne Entschädigung vom Vertrag zurücktreten, wenn triftige Gründe für die Annahme sprechen, dass der Aufenthalt des Gastes den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Bürgenstock Resorts gegenüber der Öffentlichkeit gefährden könnte oder wenn der Kunde Punkt 11 dieser AGB verletzt. Das Bürgenstock Resort behält sich ausdrücklich das Recht vor, Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend zu machen. 

HOTELZIMMER

5. Ankunfts-und Abreisezeit 
Die Hotelzimmer stehen am Ankunftstag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag vor 12:00 Uhr mittags geräumt werden. Wenn die Zimmer ohne Genehmigung der Bürgenstock Hotels AG später als 12:00 Uhr mittags geräumt werden, werden bei Abreise bis 16:00 Uhr 50 % des Zimmertarifs berechnet. Nach 16:00 Uhr wird der volle Tagestarif gemäß dem am Abreisetag verfügbaren Tarif fällig. 
Die vom Auftraggeber vorgenommenen individuellen Zimmerreservierungen unterliegen den Bedingungen des gebuchten Tarifprogramms. 

Sollte die Bereitstellung der im Voraus gebuchten Hotelzimmer durch unerwartete Umstände unmöglich werden, ist das Hotel verpflichtet, die Unterbringung in einem Hotel ähnlicher Kategorie und vergleichbarer Qualität zu organisieren. Darüber hinaus übernimmt das Hotel sämtliche mit der Umorganisation verbundenen Kosten, wie: Transport vom Hotel zu dem Hotel ähnlicher Kategorie und ein Telefonat. 

Das Hotel übernimmt außer den oben genannten keine weiteren Kosten, trägt jedoch die Preisdifferenz zwischen dem gebuchten Tagestarif gegenüber demjenigen in der alternativen Unterkunft. Der Kunde hat daher den gemäß obigem Vertrag gebuchten Tagestarif zu begleichen. 

6. Behördliche Brandschutzvorschriften/andere Sicherheitsvorschriften/Installation von dekorationsmaterial 
Der Auftraggeber stimmt der Einhaltung sämtlicher Brandschutzvorschriften des Bürgenstock Resorts zu, insbesondere im Hinblick auf das Freihalten der Fluchtwege, die Einhaltung des Rauchverbotes etc. Sofern der Auftraggeber Dekorationsmaterialien mitbringt, müssen diese den behördlichen Brandschutzvorschriften entsprechen. 

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass nicht mehr Personen Zugang zu den gebuchten Zimmertypen erhalten als nach den Regelungen und Vorschriften des Hotels zulässig sind. 

Die durch das Bürgenstock Resort festgelegten maximalen Personenzahlen sind in dieser Hinsicht bindend. Im Fall einer Verletzung dieser Vorschriften lehnt das Bürgenstock Resort jegliche Haftung ab. 

Die Anbringung von Dekorationsmaterialien oder anderer Objekte an Wänden, Türen und Decken erfordert stets die vorherige Zustimmung des Bürgenstock Resorts. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die dem Bürgenstock Resort durch die Verwendung dieser Materialien entstehen. 

7. Schäden, Haftung, Verjährung 
Der/die Kunde/Kundin ist gegenüber dem Hotel haftbar für alle Schäden, Verluste oder andere Nachteile, die von ihm/ihr selbst oder durch Dritte im Zusammenhang mit seinem/ihrem Aufenthalt verursacht wurden. 

Das Hotel lehnt jegliche Haftung für vom Kunden oder durch Dritte im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt verursachte Diebstähle oder Sachbeschädigungen ab. 

Entschädigungsansprüche von Seiten des Kunden sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die durch Pflichtverletzungen des Hotels eingetreten sind, andere Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens des Bürgenstock Resorts und Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige vertragstypische Pflichtverletzungen des Hotels. 

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, von ihm oder Dritten im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt mitgebrachte Ausstellungs- und andere Objekte zu versichern. 

Jede Pflichtverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wird vom Hotel gleichermaßen als Pflichtverletzung behandelt. 

Im Fall von Versäumnissen oder Mängeln in den vom Hotel bereit gestellten Dienstleistungen hat sich das Hotel um Beseitigung der Mängel zu bemühen, sobald diese augenscheinlich werden oder als Reaktion auf die Beschwerde des Kunden, die ohne schuldhaftes Zögern erfolgen muss. Der Kunde trifft alle zumutbaren Maßnahmen, um das Versäumnis zu beheben und eventuelle Verluste so gering wie möglich zu halten. Außerdem setzt der Kunde das Hotel rechtzeitig von der Möglichkeit eines außergewöhnlich hohen Verlustes in Kenntnis. 

Wenn der Kunde einen Parkplatz in der Hotelgarage/auf dem Hotelparkplatz – auch gegen Gebühr – nutzt, geschieht dies außerhalb der Vereinbarung über die Überlassung der Hotelzimmer und/oder Veranstaltungsräume im Kontext einer separaten Vertragsbeziehung mit dem Betreiber der Garage oder des Parkplatzes. 

Das Hotel führt Weckanrufe mit der gebührenden Sorgfalt durch. 

Nachrichten, Post und Pakete für den Kunden werden mit gebührender Sorgfalt behandelt. Das Hotel trägt Sorge für die Übergabe, Lagerung und – falls ausdrücklich gewünscht – den Weiterversand gegen Gebühr. 

Sämtliche Ansprüche gegen das Hotel verjähren in der Regel ein Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist. Die Laufzeit für diese beginnt, wenn der Gläubiger – hier der Auftraggeber – Kenntnis von den Umständen hat, die zu den Ansprüchen geführt haben. Schadenersatzansprüche verjähren unabhängig von jeder Kenntnis nach fünf Jahren. Die Reduzierung der Verjährungsfristen gilt nicht für Ansprüche, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen seitens des Hotels basieren. 

Das Hotel kann jederzeit den Beweis einer angemessenen Versicherung seitens des Kunden verlangen. 

Der Kunde ist verpflichtet, die öffentliche Ordnung zu beachten. Er hält das Hotel schadlos von allen zivilrechtlichen und Ansprüchen des öffentlichen Rechts, die gegenüber dem Hotel durch öffentliche Behörden oder Dritte im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt erhoben werden könnten, und begleicht die relevanten Schadensforderungen in ihrer Gesamtheit. 

Das Hotel haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige vertragliche und nicht-vertragliche Schäden und nur für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere wenn leichte oder mittlere Fahrlässigkeit vorliegt, oder für indirekte Schäden einschließlich für entgangenen Gewinn, wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

8. Druckerzeugnisse/Medienanzeigen 
Die Verwendung von Logos/Bildern des Bürgenstock Resorts durch den Auftraggeber in jeglicher Form erfordert die vorherige schriftliche Genehmigung des Bürgenstock Resorts. Wenn die Veröffentlichung der besagten Logos/Bilder ohne eine solche Genehmigung erfolgt, kann das Bürgenstock Resort vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die dem Bürgenstock Resort durch die Verwendung dieser Logos/Bilder entstehen. 

9. Vorauszahlung 
Alle individuellen Zimmerreservierungen unterliegen den Zahlungsbedingungen des zuvor gebuchten und zum Zeitpunkt des Buchungsabschlusses vom Auftraggeber bestätigten Tarifprogramms. 

Wenn der Auftraggeber zum Buchungszeitpunkt keine gültige Zahlungsmethode zur Verfügung stellt, behält das Bürgenstock Resort sich das Recht vor, die Buchungen ohne vorherige Ankündigung zwischen dem Buchungs- und dem Ankunftsdatum zu streichen. 

10. Geltendes Recht/Gerichtsstand 
Für alle geschlossenen Verträge gilt ausschließlich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist das Kantonsgericht Nidwalden in Stans. Sollten einzelne Vorschriften aus diesem Dokument unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften davon unberührt. In diesem Fall werden die unwirksamen Vorschriften durch andere Vorschriften ersetzt, die die Absicht der früheren oder fehlenden Vorschrift und des Vertrags insgesamt erfüllen. 

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorbehalten. 

Obbürgen, Juli 2017